Rechtssatz RS0068597
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068597
Entscheidungsdatum
30.09.1969
Norm
MG idF MRÄG §19 Abs2 Z13 B
Rechtssatz
Keine regelmäßige Verwendung der Wohnung zur Befriedigung eines dringenden Wohnungsbedürfnisses, wenn die Mieterin mit ihren vier Kindern bereits in einer anderen Wohnung wohnt und nur aus praktischen Erwägungen heraus wochentags das Mittagessen für sich und ihre Kinder in der gekündigten Wohnung zubereitet und einnimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0068597
Dokumentnummer
JJR_19690930_OGH0002_0080OB00178_6900000_001