Rechtssatz RS0068603
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068603
Entscheidungsdatum
11.07.1968
Rechtssatz
Der nahe Angehörige braucht noch nicht in die Wohnung eingezogen zu sein, wenn der gemeinsame Wohnsitz mit dem Erblasser in einer früheren Wohnung in die aufgekündigte Wohnung in der Art verlegt wurde, daß die Absicht, die Wohnungsgemeinschaft in der neuen Wohnung mit dem dann verstorbenen Mieter fortzusetzen, dadurch deutlich erkennbar und damit auch verwirklicht ist, daß die Fahrnisse des nahen Angehörigen in die neue Wohnung des dann verstorbenen Mieters eingebracht wurden (so bereits SZ 27/26).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0068603
Dokumentnummer
JJR_19680711_OGH0002_0010OB00142_6800000_001