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Rechtssatz RS0068603

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0068603

Geschäftszahl

1Ob142/68

Entscheidungsdatum

11.07.1968

Norm

MG §19 Abs2 Z11 C2

Rechtssatz

Der nahe Angehörige braucht noch nicht in die Wohnung eingezogen zu sein, wenn der gemeinsame Wohnsitz mit dem Erblasser in einer früheren Wohnung in die aufgekündigte Wohnung in der Art verlegt wurde, daß die Absicht, die Wohnungsgemeinschaft in der neuen Wohnung mit dem dann verstorbenen Mieter fortzusetzen, dadurch deutlich erkennbar und damit auch verwirklicht ist, daß die Fahrnisse des nahen Angehörigen in die neue Wohnung des dann verstorbenen Mieters eingebracht wurden (so bereits SZ 27/26).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 142/68
    Entscheidungstext OGH 11.07.1968 1 Ob 142/68
    Veröff: MietSlg 20454(26)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0068603

Dokumentnummer

JJR_19680711_OGH0002_0010OB00142_6800000_001