Rechtssatz RS0068786
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068786
Entscheidungsdatum
23.06.1970
Rechtssatz
Wenn der Mieter in der Ersatzwohnung eine schlechtere rechtliche Stellung innehätte (Mieter ist in aufgekündigter Wohnung Hauptmieter, wäre in der Ersatzwohnung Mieter eines Anwärters auf Eigentumswohnung), kann die Ersatzwohnung nicht als entsprechend angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0068786
Dokumentnummer
JJR_19700623_OGH0002_0080OB00148_7000000_001