Rechtssatz RS0068811
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068811
Entscheidungsdatum
12.11.1968
Rechtssatz
Der laut stillschweigen - der Widmungsänderung für Geschäftszwecke bestimmte Teil einer von einem Kaufmann gemieteten Wohnung steht weiterhin für diesen Zweck in Verwendung; daß der für Wohnzwecke bestimmte Teil der Wohnung nicht mehr für diesen Zweck benützt wird, erfüllt nicht den Kündigungstatbestand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0068811
Dokumentnummer
JJR_19681112_OGH0002_0080OB00282_6800000_001