Rechtssatz RS0068853
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068853
Entscheidungsdatum
15.10.1980
Rechtssatz
Die Behauptungslast und Beweislast dafür, daß nach einem bereits sieben Monate dauernden und fortwährenden Krankenhausaufenthalt wegen "schwerer Erkrankung" mit einer Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit im Bestandobjekt in absehbarer Zeit sicher zu rechnen gewesen wäre, trifft den Mieter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0068853
Dokumentnummer
JJR_19801015_OGH0002_0060OB00737_8000000_001