Rechtssatz RS0068934
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068934
Entscheidungsdatum
05.05.1971
Rechtssatz
Ein gemischtes Bestandverhältnis liegt vor, wenn mit einem einheitlichen Mietvertrag sowohl Wohnräume als auch Geschäftsräume vermietet wurden und diese Räume infolge ihrer Lage und Beschaffenheit nicht als selbständige Mietobjekte anzusehen sind, sondern wegen ihres Verhältnisses zueinander, das einem solchen von Hauptsache und Nebensache ähnlich ist, das gleiche rechtliche Schicksal teilen (MietSlg 16425, 19341).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0068934
Dokumentnummer
JJR_19710505_OGH0002_0050OB00065_7100000_004