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Rechtssatz RS0069347

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0069347

Geschäftszahl

4Ob621/75

Entscheidungsdatum

02.12.1975

Norm

MG §22 F

Rechtssatz

Wurde unter der Bezeichnung "die zur Untervermietung gelangende Wohnung" eine Anzahl von Räumen mit einem einheitlichen Vertrag gegen Zahlung eines einheitlichen, pauschalierten Mietzinses demselben Mieter zu Wohnzwecken in Bestand gegeben, dann vermag der Umstand, daß diese Räume zum Teil im ersten Stock und zum Teil in der Mansarde des Hauses liegen, an der Beurteilung des Bestandobjektes als einer wirtschaftlichen Einheit ebensowenig etwas zu ändern wie die Verschiedenheit der - nur zur Erleichterung der Hausverwaltung geschaffenen - topographischen Bezeichnungen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 621/75
    Entscheidungstext OGH 02.12.1975 4 Ob 621/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0069347

Dokumentnummer

JJR_19751202_OGH0002_0040OB00621_7500000_001