Rechtssatz RS0069347
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069347
Entscheidungsdatum
02.12.1975
Rechtssatz
Wurde unter der Bezeichnung "die zur Untervermietung gelangende Wohnung" eine Anzahl von Räumen mit einem einheitlichen Vertrag gegen Zahlung eines einheitlichen, pauschalierten Mietzinses demselben Mieter zu Wohnzwecken in Bestand gegeben, dann vermag der Umstand, daß diese Räume zum Teil im ersten Stock und zum Teil in der Mansarde des Hauses liegen, an der Beurteilung des Bestandobjektes als einer wirtschaftlichen Einheit ebensowenig etwas zu ändern wie die Verschiedenheit der - nur zur Erleichterung der Hausverwaltung geschaffenen - topographischen Bezeichnungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0069347
Dokumentnummer
JJR_19751202_OGH0002_0040OB00621_7500000_001