Rechtssatz RS0069467
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069467
Entscheidungsdatum
18.12.1996
Rechtssatz
Im Gegensatz zur Abtretung des Mietrechtes nach § 12 MRG durch den scheidenden Mieter ist für das Eintrittsrecht nach § 14 Abs 2 und 3 MRG eine bestimmte Dauer der gemeinsamen Haushaltsführung nicht erforderlich; sie wird aber gelegentlich als Indiz für einen gemeinsamen Haushalt angesehen.Im Gegensatz zur Abtretung des Mietrechtes nach Paragraph 12, MRG durch den scheidenden Mieter ist für das Eintrittsrecht nach Paragraph 14, Absatz 2 und 3 MRG eine bestimmte Dauer der gemeinsamen Haushaltsführung nicht erforderlich; sie wird aber gelegentlich als Indiz für einen gemeinsamen Haushalt angesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069467
Dokumentnummer
JJR_19871117_OGH0002_0040OB00580_8700000_001