Rechtssatz RS0069518
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069518
Entscheidungsdatum
26.11.1986
Rechtssatz
Der Erwerber eines Unternehmens, dem die zum Unternehmen gehörenden Bestandrechte zur Ausübung vom Mieter überlassen wurden, ist in den Schutzbereich des zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossenen Bestandvertrages im Umfang der den Vermieter treffenden Instandhaltungspflichten einbezogen. Bei Verletzung dieser vertraglichen Pflichten durch den Vermieter haftet dieser dem Erwerber des Unternehmens gegenüber für sein eigenes und auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069518
Dokumentnummer
JJR_19861126_OGH0002_0070OB00662_8600000_007