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Rechtssatz RS0069556

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0069556

Geschäftszahl

8Ob619/84

Entscheidungsdatum

13.12.1984

Rechtssatz

Durch Normierung des Erfordernisses einer gewissen Dauer des gemeinsamen Haushaltes für das Eintrittsrecht naher Angehöriger in die Mietrechte unter Lebenden hat der Gesetzgeber den Kreis der schutzwürdigen Personen selbst genau umschrieben. Es bedarf daher der weiteren Berücksichtigung der von der Rechtsprechung zum Eintrittsrecht von Todes wegen hinsichtlich des Erfordernisses einer auf Dauer angelegten Hausgemeinschaft geforderten Voraussetzung nicht mehr, um den Kreis der hinsichtlich der Überlassung einer Wohnung unter Lebenden schutzwürdigen Personen sachgerecht einzuschränken. Ist daher die vom Gesetz verlangte Mindestdauer des gemeinsamen Haushaltes zwischen Mieter und nahen Angehörigen gegeben, so sind die gesetzlichen Voraussetzungen für das Eintrittsrecht des nahen Angehörigen unter Lebenden erfüllt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 619/84
    Entscheidungstext OGH 13.12.1984 8 Ob 619/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069556

Dokumentnummer

JJR_19841213_OGH0002_0080OB00619_8400000_001