Rechtssatz RS0069583
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069583
Entscheidungsdatum
02.10.1984
Rechtssatz
Die unter die Erhaltung fallende Brauchbarmachung vorhandener Ausstattungsmerkmale der Kategorie C oder der Wohnung an sich ist nicht als eine, eine nützliche Verbesserung darstellende, Standardanhebung zu beurteilen, die die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses nach § 16 Abs 1 MRG erlaubt.Die unter die Erhaltung fallende Brauchbarmachung vorhandener Ausstattungsmerkmale der Kategorie C oder der Wohnung an sich ist nicht als eine, eine nützliche Verbesserung darstellende, Standardanhebung zu beurteilen, die die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses nach Paragraph 16, Absatz eins, MRG erlaubt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069583
Dokumentnummer
JJR_19841002_OGH0002_0050OB00049_8400000_001