Rechtssatz RS0069602
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069602
Entscheidungsdatum
19.05.1988
Rechtssatz
Die Bindung des Erwerbers einer Liegenschaft an eine Vereinbarung, nach welcher der frühere Eigentümer einem Mieter das Recht der Untervermietung einer Wohnung eingeräumt hat, kann nicht dadurch beseitigt werden, daß der frühere Eigentümer dem Mieter noch weitere - möglicherweise ungewöhnliche - Befugnisse einräumte. Entscheidend ist nur, welches der ihm eingeräumten Rechte der Mieter tatsächlich in Anspruch nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069602
Dokumentnummer
JJR_19880519_OGH0002_0060OB00571_8800000_001