Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0069658×

Rechtssatz RS0069658

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0069658

Geschäftszahl

2Ob618/90

Entscheidungsdatum

05.12.1990

Rechtssatz

Als durch Umbau, Aufbau, Einbau, oder Zubau im Sinne des Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2, MRG neu geschaffen sind nicht nur solche Mieträume anzusehen, die in einem Grund auf neu errichteten Gebäude liegen oder die infolge Kriegseinwirkung ganz zerstört und danach wieder aufgebaut wurden, sondern auch solche Räume, die durch die Kriegsschäden (objektiv) unbenützbar geworden sind und instandgesetzt, also wieder benützbar gemacht wurden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 618/90
    Entscheidungstext OGH 05.12.1990 2 Ob 618/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069658

Dokumentnummer

JJR_19901205_OGH0002_0020OB00618_9000000_001