Rechtssatz RS0069742
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069742
Entscheidungsdatum
19.01.1993
Rechtssatz
Die Kosten der Vermessung der Bestandgegenstände sowie der Zusammenstellung der für die Umstellung des Betriebskostenschlüssels erforderlichen Naturmaße stellen Auslagen dar, die mit der Verwaltung des Hauses verbunden sind, welche nur im Rahmen der Bestimmungen des § 22 MRG, also nur mit dem darin normierten Pauschalbetrag verrechnet werden können.Die Kosten der Vermessung der Bestandgegenstände sowie der Zusammenstellung der für die Umstellung des Betriebskostenschlüssels erforderlichen Naturmaße stellen Auslagen dar, die mit der Verwaltung des Hauses verbunden sind, welche nur im Rahmen der Bestimmungen des Paragraph 22, MRG, also nur mit dem darin normierten Pauschalbetrag verrechnet werden können.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 151/92
Entscheidungstext OGH 19.01.1993 5 Ob 151/92
Veröff: ImmZ 1993,151 = WoBl 1993,171
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069742
Dokumentnummer
JJR_19930119_OGH0002_0050OB00151_9200000_003