Rechtssatz RS0069761
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069761
Entscheidungsdatum
06.04.1989
Rechtssatz
Im Falle der Beteiligung von Hauseigentümer, Vormieter, Nachmieter bei Bewirkung einer nach § 27 MRG verbotenen Ablöse im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel fällt der nach der Rechtsprechung maßgebende Umstand, die Rückforderung durch einen wirtschaftlich gar nicht Belasteten und daher gerade durch die Rückforderung gesetzwidrigerweise Bereicherten zu verhindern, schwerer ins Gewicht, als die Unsicherheit des Hauseigentümers als (letzten) Ablöseempfängers, wer denn nun tatsächlich rückforderungsberechtigt sei.Im Falle der Beteiligung von Hauseigentümer, Vormieter, Nachmieter bei Bewirkung einer nach Paragraph 27, MRG verbotenen Ablöse im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel fällt der nach der Rechtsprechung maßgebende Umstand, die Rückforderung durch einen wirtschaftlich gar nicht Belasteten und daher gerade durch die Rückforderung gesetzwidrigerweise Bereicherten zu verhindern, schwerer ins Gewicht, als die Unsicherheit des Hauseigentümers als (letzten) Ablöseempfängers, wer denn nun tatsächlich rückforderungsberechtigt sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069761
Dokumentnummer
JJR_19890406_OGH0002_0080OB00610_8800000_002