Rechtssatz RS0069860
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069860
Entscheidungsdatum
29.01.2026
Rechtssatz
Durch die Regelung des § 17 MRG sollte ein möglichst stabiler, von vorübergehenden Änderungen weitgehend unbeeinflußter Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses geschaffen werden. Eine bloß vorübergehende (nur bis zur Durchsetzung der Erhaltungspflicht andauernde) Unbrauchbarkeit ist daher für die Festsetzung des Nutzflächenschlüssels ohne Bedeutung.Durch die Regelung des Paragraph 17, MRG sollte ein möglichst stabiler, von vorübergehenden Änderungen weitgehend unbeeinflußter Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses geschaffen werden. Eine bloß vorübergehende (nur bis zur Durchsetzung der Erhaltungspflicht andauernde) Unbrauchbarkeit ist daher für die Festsetzung des Nutzflächenschlüssels ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 1025/93
Entscheidungstext OGH 25.05.1993 5 Ob 1025/93
- 5 Ob 12/01b
Entscheidungstext OGH 30.01.2001 5 Ob 12/01b
Vgl auch; Veröff: SZ 74/18
- 5 Ob 117/02w
Entscheidungstext OGH 27.08.2002 5 Ob 117/02w
Vgl auch; nur: Durch die Regelung des § 17 MRG sollte ein möglichst stabiler, von vorübergehenden Änderungen weitgehend unbeeinflußter Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses geschaffen werden. (T1)
- 5 Ob 34/11b
Entscheidungstext OGH 07.06.2011 5 Ob 34/11b
Auch
- 5 Ob 128/17k
Entscheidungstext OGH 21.12.2017 5 Ob 128/17k
- 5 Ob 29/25p
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 30.10.2025 5 Ob 29/25p
- 5 Ob 88/25i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 29.01.2026 5 Ob 88/25i
nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069860
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2026
Dokumentnummer
JJR_19930525_OGH0002_0050OB01025_9300000_001