Rechtssatz RS0069905
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069905
Entscheidungsdatum
26.11.1992
Rechtssatz
Arbeiten, die ansonsten als bloße Erhaltungsarbeiten dieser Gesetzesstelle nicht zu unterstellen sind (wie zB Erneuerung von Türen) können dann darunter fallen, wenn sie der Zusammenlegung zweier Wohnungen und damit der Kategoriehebung dienten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069905
Dokumentnummer
JJR_19921126_OGH0002_0070OB00628_9200000_002