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Rechtssatz RS0070047×

Rechtssatz RS0070047

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0070047

Geschäftszahl

5Ob121/89

Entscheidungsdatum

28.11.1989

Rechtssatz

Eine Aussage, daß auch bei einer zentralen Wärmeversorgungsanlage oder Etagenheizung die Energiebelieferung der Heizquelle "automatisch" und ohne Erfordernis einer ständigen Bedienung vorliegen müsse, enthalten die Gesetzesmaterialien nicht und der Schluß, daß auch eine mit festen Brennstoffen zu beheizende Etagenheizung oder zentrale Wäremversorgungsanlage nicht dem Kategoriemerkmal nach Paragraph 16, Absatz 2, Ziffer eins, MRG entspreche, weil eine diesen Heizungen gleichwertige (andere) stationäre Heizung nicht vorliegt, wenn sie nicht automatisch mit Energie beliefert wird, ist nicht gerechtfertigt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 121/89
    Entscheidungstext OGH 28.11.1989 5 Ob 121/89
    Veröff: WoBl 1992,66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070047

Dokumentnummer

JJR_19891128_OGH0002_0050OB00121_8900000_001