Rechtssatz RS0070057
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070057
Entscheidungsdatum
28.11.1989
Rechtssatz
Gleichwertige stationäre Heizung - Eine Einzelofenheizung in den Haupträumen kann einer fest eingebauten Einrichtung mit automatischer Energielieferung ohne Notwendigkeit einer ständigen Bedienung auch dann nicht gleichgesetzt werden, wenn es sich um gemauerte Kachelöfen handelt.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 81/84
Entscheidungstext OGH 13.11.1984 5 Ob 81/84
Veröff: MietSlg XXXVI/40
- 5 Ob 121/89
Entscheidungstext OGH 28.11.1989 5 Ob 121/89
Auch; Beisatz: Der Schluß, daß auch eine mit festen Brennstoffen zu beheizende Etagenheizung oder zentrale Wärmeversorgungsanlage nicht dem Kategoriemerkmal nach § 16 Abs 2 Z1 MRG entspreche, weil eine diesen Heizungen gleichwertige (andere) stationäre Heizung nicht vorliegt, wenn sie nicht automatisch mit Energie beliefert wird, ist nicht gerechtfertigt. (T1) Veröff: WoBl 1992,66
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070057
Dokumentnummer
JJR_19841113_OGH0002_0050OB00081_8400000_001