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Rechtssatz RS0070338

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0070338

Geschäftszahl

5Ob18/90

Entscheidungsdatum

24.04.1990

Rechtssatz

Die Entscheidung über den Zwischenfeststellungsantrag der einbringenden Gesellschaft, durch die eine Voraussetzung des Hauptmietzinserhöhungsbegehrens des Vermieters nach Paragraph 12, Absatz 3, MRG geklärt werden soll, berührt auch unmittelbar die Rechtssphäre der neu gegründeten GmbH, die schließlich das Mietverhältnis übernommen hat, das unter Umständen durch das vorerwähnte Erhöhungsbegehren gestaltet worden ist. Das Rekursgericht hat demnach mit Recht die Entscheidung des Erstgerichtes über den Zwischenfeststellungsantrag der einbringenden Gesellschaft aufgehoben und dem Erstgericht eine neue Entscheidung hierüber nach Beiziehung der neuen Mieterin aufgetragen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 18/90
    Entscheidungstext OGH 24.04.1990 5 Ob 18/90
    Veröff: MietSlg XLII/16

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070338

Dokumentnummer

JJR_19900424_OGH0002_0050OB00018_9000000_002