Rechtssatz RS0070353
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070353
Entscheidungsdatum
13.01.1995
Rechtssatz
Auch in einem gemieteten Haus, dh dessen Miteigentümer nur zum Teil auch Wohnungseigentümer sind, sind die in dieser Bestimmung genannten Angelegenheiten im besonderen Außerstreitverfahren nach dem WEG zu erledigen, auch wenn nur ein einziger Miteigentümer auch Wohnungseigentümer ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070353
Dokumentnummer
JJR_19950113_OGH0002_0050OB00007_9500000_003