Rechtssatz RS0070368
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070368
Entscheidungsdatum
15.09.2020
Rechtssatz
Die Gesetzesforderung gemäß § 29 Abs 1 Z 3 MRG auf schriftliche Festlegung des Erlöschen des Mietrechtsverhältnisses durch "Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung" verfolgt nach der Absicht des Gesetzgebers den Zweck, dass sich der Mieter von vornherein auf eine bestimmte Mietdauer einstellen kann; eine formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes im Mietvertrag ist keineswegs gefordert.Die Gesetzesforderung gemäß Paragraph 29, Absatz eins, Ziffer 3, MRG auf schriftliche Festlegung des Erlöschen des Mietrechtsverhältnisses durch "Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung" verfolgt nach der Absicht des Gesetzgebers den Zweck, dass sich der Mieter von vornherein auf eine bestimmte Mietdauer einstellen kann; eine formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes im Mietvertrag ist keineswegs gefordert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070368
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2020
Dokumentnummer
JJR_19860218_OGH0002_0050OB01505_8600000_001