Rechtssatz RS0070582
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070582
Entscheidungsdatum
04.10.1960
Rechtssatz
Einem Streifenmuster fehlt im allgemeinen die erforderliche Neuheit. Neuheit kann auch nicht bloß deshalb angenommen werden, weil die Streifen in einer bestimmten Farbenfolge gehalten sind.
Grundfarben können weder einzeln noch in bestimmter Reihenfolge in Verbindung mit nicht schutzfähigen Formen geschützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0070582
Dokumentnummer
JJR_19601004_OGH0002_0040OB00316_6000000_001