Rechtssatz RS0070586
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070586
Entscheidungsdatum
23.05.1989
Rechtssatz
Im Rahmen eines außerstreitigen Verfahrens nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG, das auf die Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes abzielt, ist als Vorfrage zu prüfen, ob eine Umgehung jener Mietzinsbildungsvorschriften vorliegt, nach denen eine solche Überschreitung zu beurteilen ist.Im Rahmen eines außerstreitigen Verfahrens nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 8, MRG, das auf die Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes abzielt, ist als Vorfrage zu prüfen, ob eine Umgehung jener Mietzinsbildungsvorschriften vorliegt, nach denen eine solche Überschreitung zu beurteilen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070586
Dokumentnummer
JJR_19890523_OGH0002_0050OB00030_8900000_003