Rechtssatz RS0070616
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070616
Entscheidungsdatum
30.09.1993
Rechtssatz
Dringender Eigenbedarf an einem Geschäftslokal einer Mutter, die zwei Kinder im Alter von elf und zwölf Jahren zu betreuen hat und auf Grund ihres Alters (einundfünfzig Jahre) am Arbeitsmarkt keine realistische Chance hat, unselbständig erwerbstätig zu werden, aber auf Grund der angespannten wirtschaftlichen Lage einer selbständigen Tätigkeit nachgehen muß und dafür das Geschäftslokal, das im selben Haus wie die Wohnung gelegen ist, benötigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070616
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19930930_OGH0002_0080OB00586_9300000_001