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Rechtssatz RS0070616

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0070616

Geschäftszahl

8Ob586/93

Entscheidungsdatum

30.09.1993

Rechtssatz

Dringender Eigenbedarf an einem Geschäftslokal einer Mutter, die zwei Kinder im Alter von elf und zwölf Jahren zu betreuen hat und auf Grund ihres Alters (einundfünfzig Jahre) am Arbeitsmarkt keine realistische Chance hat, unselbständig erwerbstätig zu werden, aber auf Grund der angespannten wirtschaftlichen Lage einer selbständigen Tätigkeit nachgehen muß und dafür das Geschäftslokal, das im selben Haus wie die Wohnung gelegen ist, benötigt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 586/93
    Entscheidungstext OGH 30.09.1993 8 Ob 586/93
    Veröff: WoBl 1994,29

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070616

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008

Dokumentnummer

JJR_19930930_OGH0002_0080OB00586_9300000_001