Rechtssatz RS0071133
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071133
Geschäftszahl
Ds5/79; Ds31/83
Entscheidungsdatum
17.10.1983
Rechtssatz
Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Notare nach der auf Grund einer schriftlich angezeigten unbedingten Zurücklegung durch das BMJ erfolgten Enthebung des Disziplinarbeschuldigten von seinem Amt welche der in § 143 RDG angeführten "Bewilligung des Austrittes aus dem Dienstverhältnis" gleichzusetzen ist.Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Notare nach der auf Grund einer schriftlich angezeigten unbedingten Zurücklegung durch das BMJ erfolgten Enthebung des Disziplinarbeschuldigten von seinem Amt welche der in Paragraph 143, RDG angeführten "Bewilligung des Austrittes aus dem Dienstverhältnis" gleichzusetzen ist.
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0071133
Dokumentnummer
JJR_19810311_OGH0002_0000DS00005_7900000_001