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Rechtssatz RS0071352

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0071352

Geschäftszahl

4Ob173/90

Entscheidungsdatum

12.02.1991

Norm

PatG 1970 §33
PatG 1970 §147

Rechtssatz

Soweit es um die Klageführung nach Paragraph 147, PatG geht, kann der außerbücherliche Patentinhaber nicht anders behandelt werden als der ausschließliche Lizenznehmer: Eine solche Rechtsstellung wie die des Lizenzinhabers muß umso mehr auch dem zugebilligt werden, dem der (eingetragene) Patentinhaber nicht nur das ausschließliche Benützungsrecht, sondern das Vollrecht an dem Patent rechtsgeschäftlich übertragen hat. Damit räumt ja der Patentinhaber dem Übernehmer mangels Festsetzung eines abweichenden Stichtages im Vertrag schon mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch das Recht zur ausschließlichen Benützung des Patentes ein; dennoch könnte er bei Annahme einer absoluten Wirkung der Registereintragung vor deren Durchführung nicht einmal seinen Vertragspartner nach Paragraph 147, PatG mit Erfolg auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 173/90
    Entscheidungstext OGH 12.02.1991 4 Ob 173/90
    Veröff: SZ 64/10 = WBl 1991,237 = RdW 1991,263 = ÖBl 1991,153

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0071352

Dokumentnummer

JJR_19910212_OGH0002_0040OB00173_9000000_002