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Rechtssatz RS0071433×

Rechtssatz RS0071433

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0071433

Geschäftszahl

Okt1/89

Entscheidungsdatum

20.09.1989

Norm

NahversG §3a

Rechtssatz

Bei der Berechnung des Einstandspreises sind Regiekostenanteile oder Fixkostenanteile des Handelsbetriebes der Antragsgegnerin nicht zuzuschlagen. Das ergibt sich schon aus der Definition des Einstandspreises im Gesetz, das keinerlei Anhaltspunkt dafür bietet, daß die gesamten Selbstkosten des Produktes maßgeblich sein sollen. Eine Hinzurechnung eines Regieanteiles wäre auch ganz unpraktikabel, weil zur Zuweisung eines angemessenen Anteiles an eine bestimmte Ware die gesamte Kalkulation des Betriebes aufgedeckt werden müßte. Auch der Zweck des Gesetzes erfordert eine solche Mitberücksichtigung von Fixkostenanteilen nicht.

Entscheidungstexte

  • Okt 1/89
    Entscheidungstext OGH 20.09.1989 Okt 1/89
    Veröff: ÖBl 1989,179 = WBl 1990,49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071433

Dokumentnummer

JJR_19890920_OGH0002_000OKT00001_8900000_008