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Rechtssatz RS0071488

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0071488

Geschäftszahl

12Os30/81

Entscheidungsdatum

07.05.1981

Norm

PreisG 1976 BGBl 1976/260 allg
PreisregelungsG 1957 BGBl 1957/151 allg
StGB §146 G

Rechtssatz

Bei den nach den geltenden preisrechtlichen Bestimmungen vorzunehmenden Preisfestsetzungen (für Getreide) handelt es sich um Fixpreise, die weder über - noch unterschritten werden dürfen, weil sie nicht nur dem Schutz der Konsumenten vor überhöhten Preisen, sondern auch den Produzenten dienen, die für ihre Produkte einen Preis erhalten sollen, der im freien Wettbewerb auf dem Weltmarkt nicht erzielbar wäre. Der Geschäftsführer einer Lagerhausgenossenschaft, der für die Abnahme von Getreide von den jeweils gültigen (Preisregelungsverordnungen) Verordnungen abweichende Tabellen auflegt und es unterläßt, die Genossenschaftsmitglieder auf diese Abweichung hinzuweisen, täuscht letztere solcherart über Tatsachen.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 30/81
    Entscheidungstext OGH 07.05.1981 12 Os 30/81
    Veröff: EvBl 1981/213 S 606 = SSt 52/26

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0071488

Dokumentnummer

JJR_19810507_OGH0002_0120OS00030_8100000_001