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Rechtssatz RS0071594

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0071594

Geschäftszahl

Bkv2/76

Entscheidungsdatum

18.10.1976

Rechtssatz

Die für eine Wiedereintragung erforderliche Vertrauenswürdigkeit kann nur dann als gegeben angesehen werden, wenn nach menschlichem Ermessen mit Sicherheit angenommen werden kann, daß der Wiedereintragungswerber, Handlungen, die zum Streichungserkenntnis geführt haben, nicht wieder begehen würde. Von dieser Erwartung kann aber nicht ausgegangen werden, wenn die Verfehlungen auf Charaktereigenschaften des Täters zurückzuführen sind und nicht konkrete Anhaltspunkte für eine zwischenzeitige charakterliche Veränderung dargetan werden.

Entscheidungstexte

  • Bkv 2/76
    Entscheidungstext OGH 18.10.1976 Bkv 2/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0071594

Dokumentnummer

JJR_19761018_OGH0002_000BKV00002_7600000_001