Rechtssatz RS0071649
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071649
Entscheidungsdatum
11.09.1984
Rechtssatz
Die Zusage, am 04.10.1983 jedem "Geburtstagskind" einen "dreihundert Schilling Warengutschein" zu "schenken", kann nach ihrem Gesamteindurck bei unbefangener Betrachtung durch einen zumindest nicht unerheblichen Teil des angesprochenen Publikums den Eindruck erwecken, daß diese Gutscheine nicht nur zum (kostenlosen) Bezug einer Ware im Wert von nicht mehr als dreihundert Schilling berechtigten, sondern auch beim Kauf einer Ware um einen dreihundert Schilling übersteigenden Preis in Zahlung genommen würden. - Geburtstagsaktion
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0071649
Dokumentnummer
JJR_19840911_OGH0002_0040OB00355_8400000_001