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Rechtssatz RS0071649

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0071649

Geschäftszahl

4Ob355/84

Entscheidungsdatum

11.09.1984

Norm

RabG §2

Rechtssatz

Die Zusage, am 04.10.1983 jedem "Geburtstagskind" einen "dreihundert Schilling Warengutschein" zu "schenken", kann nach ihrem Gesamteindurck bei unbefangener Betrachtung durch einen zumindest nicht unerheblichen Teil des angesprochenen Publikums den Eindruck erwecken, daß diese Gutscheine nicht nur zum (kostenlosen) Bezug einer Ware im Wert von nicht mehr als dreihundert Schilling berechtigten, sondern auch beim Kauf einer Ware um einen dreihundert Schilling übersteigenden Preis in Zahlung genommen würden. - Geburtstagsaktion

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 355/84
    Entscheidungstext OGH 11.09.1984 4 Ob 355/84
    Veröff: ÖBl 1985,51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0071649

Dokumentnummer

JJR_19840911_OGH0002_0040OB00355_8400000_001