Rechtssatz RS0071678
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071678
Entscheidungsdatum
04.07.1977
Rechtssatz
Bei der schwerwiegenden Entscheidung, ob einem Rechtsanwalt die Berufsausübung für dauernd entzogen werden soll, kommt der Vertrauenswürdigkeit des Beschuldigten entscheidende Bedeutung zu. Das Verbleiben im Berufsstand der Rechtsanwälte ist unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs 2 RAO zu prüfen.Bei der schwerwiegenden Entscheidung, ob einem Rechtsanwalt die Berufsausübung für dauernd entzogen werden soll, kommt der Vertrauenswürdigkeit des Beschuldigten entscheidende Bedeutung zu. Das Verbleiben im Berufsstand der Rechtsanwälte ist unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 5, Absatz 2, RAO zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0071678
Dokumentnummer
JJR_19770704_OGH0002_000BKD00001_7700000_002