Rechtssatz RS0071712
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071712
Entscheidungsdatum
08.05.1973
Norm
PrTrG 1959 §1
PrTrG 1959 §2
Rechtssatz
Auch beim Verkauf von Schwarzbrot, das zwar nicht als "Spezialbrot" wohl aber zufolge eines Gehalts von mindestens vierzig Prozent an nicht preisgestützten hellen Mehlen als "Schwarzbrot mit besonderer Note" anzusehen ist, darf der von der Preisbehörde für Schwarzbrot amtlich festgesetzte Höchstpreis nur dann überschritten werden, wenn die Preiskommission hiefür auf Antrag mit Einzelpreisbescheid einen entsprechend höheren Verkaufspreis genehmigt hat (Liliputwecken).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0071712
Dokumentnummer
JJR_19730508_OGH0002_0120OS00006_7300000_001