Rechtssatz RS0071733
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071733
Entscheidungsdatum
28.10.1969
Rechtssatz
Ein offenbar übermäßiges Entgelt im Sinne des § 1 PrTrG liegt bei Verlangen eines zehnprozentigen Feiertagszuschlages auf die sonst für Speisen und Getränke in diesen Gaststättenbetrieben geforderten Preise nur dann vor, wenn die Preise (inklusive des zehnprozentigen Feiertagszuschlages), die in vergleichbaren Betrieben an solchen Tagen üblichen Preise erheblich übersteigen.Ein offenbar übermäßiges Entgelt im Sinne des Paragraph eins, PrTrG liegt bei Verlangen eines zehnprozentigen Feiertagszuschlages auf die sonst für Speisen und Getränke in diesen Gaststättenbetrieben geforderten Preise nur dann vor, wenn die Preise (inklusive des zehnprozentigen Feiertagszuschlages), die in vergleichbaren Betrieben an solchen Tagen üblichen Preise erheblich übersteigen.
Entscheidungstexte
- 9 Os 60/69
Entscheidungstext OGH 28.10.1969 9 Os 60/69
Veröff: EvBl 1970/139 S 219 = JBl 1970,212 = ÖBl 1970,31
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0071733
Dokumentnummer
JJR_19691028_OGH0002_0090OS00060_6900000_001