Rechtssatz RS0071886
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071886
Entscheidungsdatum
24.03.1987
Rechtssatz
Werden Warengutscheine an Kunden in Verbindung mit deren Namenstag versendet und beruft sich der Wettbewerber auf das Vorliegen einer Preissenkung, trifft ihn - ähnlich wie bei der Alleinstellungswerbung - die Beweislast dafür, daß sämtliche Kunden an ihrem Namenstag den Gutschein erhalten. - "Namenstagsaktion"
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071886
Dokumentnummer
JJR_19870324_OGH0002_0040OB00327_8700000_001