Rechtssatz RS0071936
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071936
Entscheidungsdatum
24.03.1987
Rechtssatz
Werden Warengutscheine an Kunden in Verbindung mit deren Namenstag versendet, liegt eine verbotene Rabattgewährung vor; eine Gleichbehandlung aller Kunden könnte nämlich nur dann angenommen werden, wenn das Warensortiment und die Preise der Waren während der ganzen Aktion gleichblieben und erstmalige Kunden, deren Namenstag im betreffenden Jahr vor ihrer ersten Bestellung liegt, diesen Rabatt gleichfalls eingeräumt erhielten. - "Namenstagsaktion"
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071936
Dokumentnummer
JJR_19870324_OGH0002_0040OB00327_8700000_002