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Rechtssatz RS0071936

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0071936

Geschäftszahl

4Ob327/87

Entscheidungsdatum

24.03.1987

Norm

RabG §1

Rechtssatz

Werden Warengutscheine an Kunden in Verbindung mit deren Namenstag versendet, liegt eine verbotene Rabattgewährung vor; eine Gleichbehandlung aller Kunden könnte nämlich nur dann angenommen werden, wenn das Warensortiment und die Preise der Waren während der ganzen Aktion gleichblieben und erstmalige Kunden, deren Namenstag im betreffenden Jahr vor ihrer ersten Bestellung liegt, diesen Rabatt gleichfalls eingeräumt erhielten. - "Namenstagsaktion"

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 327/87
    Entscheidungstext OGH 24.03.1987 4 Ob 327/87
    Veröff: ÖBl 1987,133

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071936

Dokumentnummer

JJR_19870324_OGH0002_0040OB00327_8700000_002