Rechtssatz RS0072030
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072030
Entscheidungsdatum
30.03.1982
Rechtssatz
Kein Verstoß gegen RabG, wenn eine Zeitung einen Monat dem Tester gratis zur Verfügung gestellt wird und bei Abschluß eines Jahresabonnements zusätzlich einen Monat hindurch unentgeltlich geliefert wird, wobei außer Streit steht, daß es in der Zeitungsbranche üblich sei, bei Abschluß eines Jahresabonnements "einen Rabatt in der Höhe eines Monatsbezuges zu gewähren".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0072030
Dokumentnummer
JJR_19820330_OGH0002_0040OB00313_8200000_001