Rechtssatz RS0072056
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072056
Entscheidungsdatum
07.04.1981
Rechtssatz
Verstoß gegen §§ 1, 2 RabG, wenn der Inhaber eines Reisebüros den Teilnehmern an einer Ski - Tagesfahrt einen auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden "Wertbon" ausfolgt, der bei Buchung einer mehrtägigen Sommerreise in Zahlung genommen wird und dabei zu einem drei prozentigen übersteigenden Preisnachlaß führen kann.Verstoß gegen Paragraphen eins, 2, RabG, wenn der Inhaber eines Reisebüros den Teilnehmern an einer Ski - Tagesfahrt einen auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden "Wertbon" ausfolgt, der bei Buchung einer mehrtägigen Sommerreise in Zahlung genommen wird und dabei zu einem drei prozentigen übersteigenden Preisnachlaß führen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0072056
Dokumentnummer
JJR_19810407_OGH0002_0040OB00325_8100000_001