Rechtssatz RS0072063
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072063
Entscheidungsdatum
07.03.1978
Rechtssatz
Das Ankündigen und Gewähren einer verbilligten "Sonderausgabe" eines Buches für die Mitglieder eines Vereins, einer Gesellschaft oder eines ähnlichen Zusammenschlusses - etwa einer Buchgemeinschaft - ist dann nicht zu beanstanden, wenn sich diese "Sonderausgabe" von der im Handel erhältlichen Buchausgabe ihrer ganzen Ausstattung nach deutlich unterscheidet; es liegt dann ein sogenannter "unechter Sonderpreis" vor, welcher nach herrschender Auffassung nicht gegen das Rabattverbot verstößt (hier: "Club Kleine Zeitung - Sonderausgabe" des "Kulinarischen Mosaiks").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0072063
Dokumentnummer
JJR_19780307_OGH0002_0040OB00412_7700000_002