Rechtssatz RS0072074
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072074
Entscheidungsdatum
06.11.1972
Rechtssatz
Eine Mitteilung des Rechtsanwaltes an den Dienstgeber des Gegners seines Klienten über angebliche Verletzungen seines Dienstvertrages ist kein dem Gesetze entsprechendes Vertretungsmittel. Diese Vorgangsweise verstößt gegen § 9 RAO.Eine Mitteilung des Rechtsanwaltes an den Dienstgeber des Gegners seines Klienten über angebliche Verletzungen seines Dienstvertrages ist kein dem Gesetze entsprechendes Vertretungsmittel. Diese Vorgangsweise verstößt gegen Paragraph 9, RAO.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitsvertrag
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0072074
Dokumentnummer
JJR_19721106_OGH0002_000BKD00018_7200000_001