Rechtssatz RS0072114
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072114
Entscheidungsdatum
20.12.1977
Rechtssatz
Erweckt die Ankündigung, daß "jeder neue KURIER- Abonnent" das große Los ziehe und nur Schilling 50,--, statt Schilling 72,-- monatlich für das Abonnement zahle usw, nicht den Eindruck einer generellen Preissenkung, sondern den Eindruck eines Preisnachlasses für einen bestimmten Personenkreis, nämlich die Einsender einer ABO-Bestellkarte, so verstößt sie gegen das RabG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0072114
Dokumentnummer
JJR_19771220_OGH0002_0040OB00410_7700000_002