Rechtssatz RS0072125
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072125
Geschäftszahl
10Os129/76 (10Os130/76)
Entscheidungsdatum
21.10.1976
Rechtssatz
Befinden sich die Daten des zu entgegnenden Artikels, die im konkreten Fall notwendiger und wesentlicher Bestandteil der Entgegnung sind, im Kontext des Aufforderungsschreibens und sind sie daher nicht im Wortlaut der "Entgegnung" enthalten, sondern dieser vorangestellt, so kann deswegen die Veröffentlichung nicht verweigert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0072125
Dokumentnummer
JJR_19761021_OGH0002_0100OS00129_7600000_002