Rechtssatz RS0072178
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072178
Entscheidungsdatum
04.04.1978
Rechtssatz
Bei Ankündigung von Vorzugspreisen für Vereinsmitglieder, von im Buchhandel üblichen Subskritionspreisen oder Abonnementpreisen, von Vorzugspreisen für Mitglieder einer Buchgemeinschaft und dergleichen lassen die längerfristigen vertragliche Verpflichtung zur Abnahme der Ware oder einer bestimmten Mindestanzahl von Büchern, Schallplatten und dergleichen oder der Bestand eines - jedenfalls wirtschaftlich gesehen - einheitlichen Organismus auch in der Vorstellung des Publikums die besonderen Preisvorteile aus sachlichen Gründen erwarten und gerechtfertigt erscheinen (hier: für Versandhaus, das Vorprospekte an preisbegünstigte "Geheimnisträgerinnen" schickt, verneint).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0072178
Dokumentnummer
JJR_19780404_OGH0002_0040OB00320_7800000_004