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Rechtssatz RS0072189

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0072189

Geschäftszahl

Bkv3/78

Entscheidungsdatum

18.06.1979

Rechtssatz

Die Eintragung eines Rechtsanwaltsanwärters kann dann nicht verweigert werden, wenn die disziplinären Beanstandungen des ausbildenden Rechtsanwaltes weder eine mangelnde Ausbildung oder Überwachung von Kanzleipersonal oder Konzipienten zum Gegenstand hatten und auch ihrer Art nach nicht so gelagert waren und nicht als so schwerwiegend anzusehen sind, daß sie die Ausbildung eines Rechtsanwaltsanwärters nicht gewährleisten würden.

Entscheidungstexte

  • Bkv 3/78
    Entscheidungstext OGH 18.06.1979 Bkv 3/78
    Veröff: AnwBl 1982,205

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0072189

Dokumentnummer

JJR_19790618_OGH0002_000BKV00003_7800000_001