Rechtssatz RS0072199
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072199
Entscheidungsdatum
01.03.1982
Rechtssatz
Einlassen ein eine lautstarke Wechselrede mit dem Staatsanwalt und dem beisitzenden Richter eines Schöffensenats während der Hauptverhandlung sowie die Verwendung der Ausdrücke "Falschprotokollierung" und "Beamtenkauderwelsch" im Plädoyer in Beziehung auf Polizeierhebungen gerade noch (nach der besonderen Lage des Falls) durch das Verteidigerprivileg des § 9 RAO gedeckt.Einlassen ein eine lautstarke Wechselrede mit dem Staatsanwalt und dem beisitzenden Richter eines Schöffensenats während der Hauptverhandlung sowie die Verwendung der Ausdrücke "Falschprotokollierung" und "Beamtenkauderwelsch" im Plädoyer in Beziehung auf Polizeierhebungen gerade noch (nach der besonderen Lage des Falls) durch das Verteidigerprivileg des Paragraph 9, RAO gedeckt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0072199
Dokumentnummer
JJR_19820301_OGH0002_000BKD00052_8100000_001