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Rechtssatz RS0072433×

Rechtssatz RS0072433

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0072433

Geschäftszahl

4Ob11/71

Entscheidungsdatum

20.04.1971

Rechtssatz

Ob die Versuche des Beamten, an seinem Dienstort eine Wohnung zu finden, objektiv geeignet waren, einen Erfolg herbeizuführen, ist nicht von Bedeutung. Nach dem Wortlaut des letzten Halbsatzes des Paragraph 35, Absatz eins, RGV kommt es nicht auf die Eignung des Verhaltens, sondern nur auf die Absicht als solche an, einen gemeinsamen Haushalt am neuen Dienstort nicht weiterzuführen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 11/71
    Entscheidungstext OGH 20.04.1971 4 Ob 11/71

Schlagworte

SW: Arbeitsort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0072433

Dokumentnummer

JJR_19710420_OGH0002_0040OB00011_7100000_001