Rechtssatz RS0072454
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072454
Entscheidungsdatum
28.06.1993
Rechtssatz
Die in § 10 der RL-BA geforderte Zurückstellung von Rücksichten auf Kollegen gilt nur dort, wo sich die Wahrung der Klienteninteressen - in Treue zum Klienten - im Rahmen der Gesetze hält.Die in Paragraph 10, der RL-BA geforderte Zurückstellung von Rücksichten auf Kollegen gilt nur dort, wo sich die Wahrung der Klienteninteressen - in Treue zum Klienten - im Rahmen der Gesetze hält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0072454
Dokumentnummer
JJR_19930628_OGH0002_002BKD00002_9200000_004