Rechtssatz RS0072494
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072494
Geschäftszahl
5Ob38/86 (5Ob39/86)
Entscheidungsdatum
04.12.1987
Rechtssatz
Zur Rechtslage, wenn einzelne Wohnungseigentümer ihrer Rückzahlungsverpflichtung dem WWF gegenüber vorzeitig nachgekommen sind, aber im Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümers eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Aufteilung der Annuitätenzahlungen vereinbart worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0072494
Dokumentnummer
JJR_19871204_OGH0002_0050OB00038_8600000_002