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Rechtssatz RS0072504

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0072504

Geschäftszahl

1Bkd1/91

Entscheidungsdatum

02.12.1991

Norm

RL-BA 1977 §40

Rechtssatz

Der Betrieb einer Filialkanzlei ist begrifflich auch dann denkbar, wenn ein Rechtsanwalt ohne Kanzleischild in fremden Räumlichkeiten und unter Benützung fremder Betriebseinrichtungen eine von seinem Kanzleisitz losgelöste anwaltliche Tätigkeit (auch durch und mit Konzipienten) ausübt, doch ist unter einer Rechtsanwaltskanzlei nur eine solche Kanzlei zu verstehen, in welcher der Rechtsanwalt zu seiner Berufsausübung nach außen hin in Erscheinung tritt und in deren Räumen er seine anwaltliche Tätigkeit ausübt (Bkd 81/84).

Entscheidungstexte

  • 1 Bkd 1/91
    Entscheidungstext OGH 02.12.1991 1 Bkd 1/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0072504

Dokumentnummer

JJR_19911202_OGH0002_001BKD00001_9100000_001