Rechtssatz RS0072523
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072523
Geschäftszahl
9Bkd3/93; 12Bkd5/98; Ds3/99
Entscheidungsdatum
08.06.1999
Rechtssatz
Da auch "kommerzielle Werbung" in den Schutzbereich des Art 10 MRK fällt, sind auch die formellen Werbebeschränkungen nach § 49 RL-BA 1977 nach Maßgabe des Grundrechtsvorbehalts gemäß Art 10 Abs 2 MRK auszulegen. § 49 Z 3 RL-BA 1977 ist danach als beispielsweise Aufzählung zu verstehen bei welchen Anlässen Inserate und Rundschreiben jedenfalls zulässig sind. Der aus einem sachlich begründeten Anlaß verfaßte PR-Artikel über die Ausbildung von Lehrlingen in einer Rechtsanwaltskanzlei, der sich im Rahmen des § 45 RL-BA 1977 hielt, widerspricht daher auch § 49 RL-BA 1977 nicht.Da auch "kommerzielle Werbung" in den Schutzbereich des Artikel 10, MRK fällt, sind auch die formellen Werbebeschränkungen nach Paragraph 49, RL-BA 1977 nach Maßgabe des Grundrechtsvorbehalts gemäß Artikel 10, Absatz 2, MRK auszulegen. Paragraph 49, Ziffer 3, RL-BA 1977 ist danach als beispielsweise Aufzählung zu verstehen bei welchen Anlässen Inserate und Rundschreiben jedenfalls zulässig sind. Der aus einem sachlich begründeten Anlaß verfaßte PR-Artikel über die Ausbildung von Lehrlingen in einer Rechtsanwaltskanzlei, der sich im Rahmen des Paragraph 45, RL-BA 1977 hielt, widerspricht daher auch Paragraph 49, RL-BA 1977 nicht.
Entscheidungstexte
- 9 Bkd 3/93
Entscheidungstext OGH 06.02.1995 9 Bkd 3/93
- 12 Bkd 5/98
Entscheidungstext OGH 23.11.1998 12 Bkd 5/98
Vgl; nur: Da auch "kommerzielle Werbung" in den Schutzbereich des Art 10 MRK fällt, sind auch die formellen Werbebeschränkungen nach § 49 RL-BA 1977 nach Maßgabe des Grundrechtsvorbehalts gemäß Art 10 Abs 2 MRK auszulegen.(T1); Beisatz: Daraus folgt, daß ungeachtet der taxativ gefaßten Aufzählung der zulässigen Inserate und Rundschreiben in § 49 Z 3 RL-BA jedenfalls im Wege der Analogie zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch Inserate zulässig sein müssen, in denen um Kanzleipersonal oder Konzipienten geworben wird.(T2)
- Ds 3/99
Entscheidungstext OGH 08.06.1999 Ds 3/99
nur: Auch "kommerzielle Werbung" fallt in den Schutzbereich des Art 10 MRK. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0072523
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2012
Dokumentnummer
JJR_19950206_OGH0002_009BKD00003_9300000_002